Warum ist sichtbares Licht für Beugungsexperimente an Kristallen ungeeignet?
Antwort #1
Schau Dir die Bragg-Bedingung an:1\[ 2d \, \sin(\theta) ~=~ m \, \lambda \]
Diese besagt, unter welcher Bedingung es zu einer konstruktiven Interferenz \( m \, \lambda \) kommen kann. \( \sin(\theta) \) kann maximal den Wert Eins annehmen. Betrachte zum Beispiel die 1. Beugungsordnung \( m = 1 \). Dann folgt damit aus der Bragg-Bedingung, dass 2\[ 2d ~=~ \lambda_{\text{max}} \]die Wellenlänge maximal das doppelte der Gitterkonstante \( d \) betragen kann, damit beim Beugungsexperiment überhaupt etwas beobachtet werden kann. Da aber die Gitterkonstante sehr klein ist (bei Silizium z.B. in der Größenordnung \(10^{-12} \, \text{m} \)), hat das sichtbare Licht (Wellenlänge von der Größenordnung \( 10^{-9} \, \text{m} \)) viel zu große Wellenlänge, um die Bedingung Um 2
zu erfüllen:3\[ 2 \cdot 10^{-12} \, \text{m} ~2
zu erfüllen, brauchst Du kurzwelliges Licht, sonst kannst Du keine Kristallstrukturen, wie die des Siliziums untersuchen.